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BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 47/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 23.07.1981 - 2 Ca 2710/81
- LAG Düsseldorf, 24.11.1981 - 11 Sa 1099/81
- BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 47/82
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78
Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug
Auszug aus BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 47/82
Zur Nachprüfung der Maßnahmen des Direktionsrechts kann die allgemeine Feststellungsklage gewählt werden, bei der der Kläger nicht an die Klagefrist des § 4 KSchG gebunden ist (vgl. BAG 8, 338, 341 f. = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG 33, 71, 74 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe). - BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59
Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort - …
Auszug aus BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 47/82
Zur Nachprüfung der Maßnahmen des Direktionsrechts kann die allgemeine Feststellungsklage gewählt werden, bei der der Kläger nicht an die Klagefrist des § 4 KSchG gebunden ist (vgl. BAG 8, 338, 341 f. = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG 33, 71, 74 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe).
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82
Versetzungsbegriff des BetrVG
Danach liegt eine Versetzung jedenfalls dann vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Dauer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so daß der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung ein anderer wird, wenn also der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird und sich deshalb das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. die Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 1983 - 1 AZR 47/82 - unveröffentlicht). - BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 44/89
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis zur Umgruppierung eines Redakteurs
Unter Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne ist nicht nur der Wechsel des Arbeitnehmers aus einer in sich geschlossenen Betriebseinheit in eine andere, sondern auch die Zuweisung einer anderen Arbeitsaufgabe zu verstehen (Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1983 - 1 AZR 47/82 - n.v.). - LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10
Betriebliche Zuordnung von Außendienstmitarbeitern - Begriff der Versetzung
Danach liegt eine Versetzung jedenfalls dann vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Dauer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so dass der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung ein anderer wird, wenn also der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird und sich deshalb das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. BAG 25. Oktober 1983 - 1 AZR 47/82 - in juris).